Sie haben Fragen?

Telefon: 06 881 - 7073
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Am Markt 28
66571 Eppelborn

Verkehrsrecht

Nach einer aktuellen Studie ist jeder zehnte Geschädigte selbst bei einem unschuldig erlittenen Verkehrsunfalls nicht darüber informiert, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Über 50 % wussten nicht, dass sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt beauftragen können, der ihre Interessen vertritt und ihre Forderungen durchsetzt.

Durch ständige Tätigkeit auf dem Gebiet der Verkehrsunfallregulierung verfüge ich über große Erfahrung bei der Abwicklung Ihrer Ersatzansprüche. Durch anwaltliche Vertretung gelingt es meistens, die Situation von Unfallbeteiligten zu verbessern und auch große und unlösbar scheinende Probleme zu bewältigen. Sollten Sie in ein Bußgeld- oder ein Strafverfahren verwickelt werden, was jedem Verkehrsteilnehmer schnell passieren kann, so befinden sich Ihre Belange bei mir ebenfalls in den besten Händen. In diesem Fall gilt es nicht nur, die entsprechenden Problemstellungen zu erfassen, sondern durch gründliche Analyse der gegebenen Möglichkeiten das Optimum für Sie herauszuholen. Bevor Sie daher einer Vorladung durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft Folge leisten, sollten Sie in jedem Fall den Beistand eines erfahrenen Anwalts einholen. Dieser kann auf Ihren Wunsch hin Einblick in die Ermittlungsakte nehmen und im Anschluss daran Ihre Aussage auf dem Stand der aktuellen Ermittlungsergebnisse mit Ihnen abstimmen.Gerade in Fällen, in denen die „Schuld" nicht eindeutig zugeordnet werden kann, kommt der Einlassung eines Betroffenen oder Beschuldigten große Bedeutung zu. Weiter vermag ein erfahrener Anwalt im Dialog mit dem Gericht oftmals den für Sie besten Weg der Verteidigung auszuloten und wird letztlich Ergebnisse erzielen, welche Sie anfangs nicht für erreichbar gehalten hätten. Sprechen Sie daher mit mir, bevor Sie sich allein „in die Höhle des Löwen" begeben.