Qualifikationen
Im Jahr 1981 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verfüge somit über eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung.mehr als 30 Jahre Berufserfahrung
Seit der Gründung meiner Kanzlei in Eppelborn im März 1985 war ich überwiegend zivilrechtlich tätig mit den Schwerpunkten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht sowie Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht.
Im Februar 1999 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zunächst zum Fachanwalt für Familienrecht ernannt, bevor mir im Juni 2006 die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht verliehen wurde.
Für die Verleihung des Titels eines Fachanwaltes durch die Anwaltskammer war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erforderlich. Darüber hinaus ist ein Fachanwalt verpflichtet, sich durch die ständige Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen über die Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtsprechung weiter zu qualifizieren und dies regelmäßig gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Auf dem Gebiet des Erbrechts berate und betreue ich Mandanten im gesamten Bundesgebiet, im europäischen Ausland und in Übersee. Auch auf dem Gebiet des Familienrechts vertrete ich meine Mandanten bundesweit.